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Jährliche Sicherheitsunterweisung -Umgang mit Handfeuerlöscher-
Da Gefahren durch Brände praktisch in allen Betrieben und Arbeitsstätten bestehen, ist die Sicherheitsunterweisung für den Umgang mit Handfeuerlöscher grundsätzlich ein Bestandteil der regelmäßigen Arbeitsschutzunterweisung.
Die Pflicht des Arbeitgebers zu regelmäßigen Sicherheitsunterweisungen leitet sich zunächst aus den Rechtsquellen der allgemeinen Arbeitsschutzunterweisung ab, d. h. § 12 Arbeitsschutzgesetz. § 4 DGUV-V 1 nimmt darauf Bezug und stellt klar, dass die Unterweisungen jährlich wiederholt sowie dokumentiert werden müssen.